1. Abkommen
1. Abkommen
Am 22. August 1864 unterzeichneten Delegierte aus 17 Nationen die "Genfer Konventionen". Es war das 1. Abkommen ZUR VERBESSERUNG DES LOSES DER VERWUNDETEN UND KRANKEN DER STREITKRÄFTE IM FELDE.

Dieses Abkommen verbietet den Kriegsführenden, Verwundete zu mißhandeln oder zu töten, und verpflichtet sie, ihnen zu helfen.
Einrichtungen, die der Pflege der Verwundeten oder Kranken dienen, dürfen nicht angegriffen oder zerstört werden. Ärzte und Pflegepersonal genießen gleichfalls internationalen Schutz.
Zivilpersonen dürfen ungehindert Verwundete pflegen. Das Erkennungszeichen ist das ROTE KREUZ auf weißem Grund.
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